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Gedanken einer Schauspielerin

Vive la Nouvelle Révolution du Cinéma!

Nach der französischen Revolution 1789-1799, der Erfindung des Cinematographen durch die Gebrüder Lumière 1890 und der neuen Frauenbewegung der 1970er Jahre ist Frankreich 2013 wieder einmal vorne dabei, wenn es um das Aufbrechen alter Strukturen und Innovationen in der Filmbranche geht.And Action! (c) BRS

Die Charta für Gleichheit zwischen Frauen und Männern im Filmsektor

Am 10. Oktober 2013 unterschrieben Aurélie Filippetti (Kulturministerin) und Najat Vallaud-Belkacem (Ministerin für die Rechte von Frauen / Regierungssprecherin) in Paris eine Urkunde, die im Original La Charte pour l’Égalité entre les Femmes et les Hommes dans le Secteur du Cinéma heißt. Mitunterzeichnet haben außerdem Véronique Cayla (Präsidentin von Arte France), Frédérique Bredin (Präsidentin der staatl. Filmförderungsbehörde CNC) und Bérénice Vincent (Präsidentin von Le Deuxième Regard).
Le Deuxième Regard  (Der Zweite Blick, eine Anspielung auf Simone de Beauvoir’s philosophisches Grundlagenwerk „Le Deuxième Sexe“)  wurde im März 2013 von den Pariser Filmfrauen Bérénice Vincent, Delphyne Besse und Julie Billy gegründet. Sie legten der französischen Kulturministerin eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Frauen in der Filmwirtschaft und zur Verbesserung ihrer Situation vor, darunter den Entwurf der Charta, die diesen Monat unterzeichnet wurde: als Absichtserklärung, Appell und vor allem Selbstverpflichtung.
Das Ganze hat natürlich eine Vorgeschichte. Im Juni veröffentlichte der Senat (= das französische Oberhaus) den Bericht „La place des femmes dans l’art et la culture: le temps est venu de passer aux actes“ / „Der Platz von Frauen in Kunst und Kultur: die Zeit ist gekommen zu handeln“. In dieser Studie wird die Unausgewogenheit im Kultursektor angesprochen und drei Hauptprobleme ausgemacht: 1. das Beibehalten von Geschlechterstereotypen in kulturellen Zusammenhängen, 2. die relative Unsichtbarkeit von Künstlerinnen (ihre Abwesenheit von Retrospektiven, Preisverleihungen, Festivals) und 3. die Männerdominanz in strategisch wichtigen Positionen.
Ich habe noch keine offizielle deutsche Übersetzung der Charta gefunden, hier mein Versuch.

Die Unterzeichnenden verpflichten sich,

  • Ihre Statistiken nach Geschlechtern aufzuschlüsseln, um die gegenwärtigen Probleme besser ausmachen zu können und an gemeinschaftlichen Überlegungen zur Situation der Frauen im Film mitzuwirken,
  • in den eigenen Entscheidungsgremien für eine paritätische Besetzung mit Männern und Frauen zu sorgen,
  • die filmische Kreativität anzuregen indem Projekte gefördert werden, die die traditionelle Darstellung von Frauen und Männern umwerfen,
  • ihre Mitarbeiter/innen für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren, insbesondere durch Bekämpfen von Stereotypen,
  • gleiche Bezahlung für Frauen und Männer zu gewährleisten.

Charte - extrait

Es wird spannend zu sehen, welche Institutionen der Filmbranche noch beitreten, Le Deuxième Regard wird die Charta in Kürze 50 weiteren Schlüsselunternehmen, Sendern und Festivals vorlegen. Und es wird spannend sein in einem Jahr zu überprüfen, was sich verändert hat. Wie ernst werden die Verpflichtungen genommen? Wird sich die Darstellung von Männern und Frauen im Kino und im Fernsehen verändern, wird es mehr Arbeit für Schauspielerinnen und Regisseurinnen geben?
Auf jeden Fall ist die Charta eine außergewöhnliche Sache, die über schlichte Quotenforderungen hinaus geht, eine Beschäftigung mit Stereotypen und Klischees einfordert und mit „Gleiche Bezahlung“ einen Missstand thematisiert, über den selten offen gesprochen wird.
Brauchen wir so eine Charta auch in Deutschland? Hm, das können wir ja eigentlich erst sagen, wenn wir verlässliche Statistiken ausgewertet haben. Wenn wir wissen, wie viele Männer und wie viele Frauen es in der Branche gibt, wie viele ausgebildet werden und Arbeit finden, in welchen Produktionen sie arbeiten, wie sie bezahlt werden und welche Preise und Förderungen sie gewinnen, wenn aufgeschlüsselt ist, wie die erzählten Geschichten besetzt werden. – dann könnte im nächsten Schritt festgestellt werden, ob alles im Lot ist oder wir über Ursachen, Auswirkungen und mögliche Gegenmaßnahmen sprechen, und die weiteren 4 Punkte der Charta umsetzen müssen.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung

So steht es im Art. 3 (2) GG. Also könnten beispielsweise die (Länder-)Ministerien und Fördereinrichtungen den Anfang machen und sich zu den Forderungen der Charta bekennen, und staatliche Filmhochschulen, öffentlich-rechtliche Sender, staatlich geförderte Festivals und Filmproduktionen zur Selbstverpflichtung auffordern. Branchenverbände und private Fernsehsender könnten folgen. Rein theoretisch.
Was den Punkt 1 der geschlechteraufgeschlüsselten Statistiken betrifft, so ist das kein völliges Neuland, aber ein stark vernachlässigter Bereich. Zwei größere Erhebungen liegen 10 Jahre zurück:
Die vom Kulturrat 2004 herausgegebene Studie „Frauen in Kunst und Kultur II, 1995-2000“. 10 der 92 Seiten befassen sich mit Film,
und die Dokumentation „Bis hierhin und nicht weiter: Hearing zur Situation von Frauen in den Filmberufen Regie, Kamera, Ton und Komposition“, 2002 herausgegeben von Angela Haardt und den Freunden der Deutschen Kinemathek e.V. (heute: Arsenal, Institut für Film und Videokunst).
Eine systematische Auswertung der Besetzung deutscher Film- und Fernsehproduktionen konnte ich bis jetzt noch nicht finden.

Der zweite Punkt der Charta – Besetzung von Entscheidungsgremien – ist auch so schon Thema bei uns, es gibt viele Jurys, in denen auch Frauen sitzen, aber bis zur Parität ist es teilweise noch ein weiter Weg, und Vorstände, auch von Verbänden,  sind mitunter extrem männerlastig. Da erstaunt es dann auch nicht wirklich, dass die Situation von weiblichen Filmschaffenden nicht nachdrücklich thematisiert wird.
Außerdem sind paritätitsche Besetzungen nicht die Lösung aller Probleme, wie ein Beispiel aus Franreich zeigt: Die Vergabegremien des CNC (Centre national du cinéma et de l’image animée) sind im Gegensatz zu anderen französischen Förderinstitutionen schon relativ paritätisch besetzt sind, trotzdem stammten 2012 nur ein ¼ der geförderten Debütfilme von Regisseurinnen – und das, obwohl gleichviele weibliche und männliche Studierende an La Fémis, der Nationalen Hochschule für Bild und Ton, ihren Abschluss machten.
Das bestätigt sich auch bei uns, wenn wir beispielsweise die bewilligten Förderungen 2012 durch den BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) und die FFA (Filmförderungsanstalt) betrachten. Beide haben relativ ausgeglichene Entscheidungsgremien: BKM 4 Frauen / 5 Männer, FFA 6 Frauen / 6 Männer. Im letzten Jahr förderte das BKM im Bereich Programmfüllende Spielfilme 13 Projekte (insg. 2,7 Mio €), von der FFA erhielten 49 Filme Produktionsförderung (insg. 15,9 Mio. €). Wie viele Anträge insgesamt – nach Geschlechtern aufgeschlüsselt – von Regisseur/innen eingereicht wurden ist leider nicht veröffentlicht.

Bewilligte Förderanträge

Der Großteil ging an Filme von Regisseuren, dazu erhielten die Regisseurinnen auch noch im Durchschnitt weniger Geld, konkret ca. 12 % weniger.
 Kulturpolitik in Deutschland ist ja föderal organisiert, also spielt  die Länderfilmförderung eine große Rolle. Da habe ich nur alte Zahlen, aus der o.g. Studie Frauen in Kunst und Kultur II (1995-2000), die leider die Sparten Dokumentar- und Spiel-/Fernsehfilm bei der Regie zusammenfassen.
Hier sind zwei Phänomene festzuhalten: zum einen, dass der finanzielle Anteil an der Filmförderung niedriger ist als der Anteil an den geförderten Projekten, so bekamen in Hamburg Regisseurinnen zwar 28 % der Zusagen aber nur 15 % der €€. Und zweitens, dass die Hälfte der Länderförderungen nur zu jeweils 20 % an Regisseurinnen ging.
Es gab keine Angaben zur Besetzung der Vergabegremien, allerdings hieß es, dass in 11 Ländern die Filmförderinstitutionen von Männern geleitet wurden. Ebenso fehlen Angaben zur Gesamtzahl der gestellten Anträge und deren Verteilung auf Frauen und Männer.
Das Phänomen, dass Frauen eher bei geringer Förderung berücksichtigt werden (siehe BKM-FFA-Gegenüberstellung) ist auch hier anzutreffen: in Bremen bekamen Regisseurinnen 45 % von 47.900 €, in Schleswig-Holstein 37 % von 134.700 €  – andererseits in Bayern nur 9 % von 4,05 Mio. €  und in NRW nur 15 % von 6,85 Mio. €.

Filmförderung der Länder - Filme von Regisseurinnen

Eine indirekte Form der Filmförderung sind Preise und Auszeichnungen, dazu findet sich in der Studie folgende Aussage: „Die an Frauen vergebenen Filmpreise waren oftmals gering oder undotiert; bei den Auszeichnungen, auf die dies nicht zutrifft, handelte es sich meist um Darstellerpreise.“
 Das sind alles natürlich nur Momentaufnahmen. Also gibt es auch wieder eine Reihe von Fragen:  Wie sah die Förderung in den Jahren davor und danach aus? Gibt es Veränderungen? Wie viele Regisseurinnen und Regisseure arbeiten tatsächlich in der Branche? Wie sah das Regie-Geschlechterverhältnis bei allen Filmen aus für die Anträge gestellt und bei denen die gedreht wurden? Wie ist die Altersverteilung in der Regiebranche, ist das Verhältnis in jedem Jahrgang gleich oder gibt es einen Altersüberhang der Regisseure? Wie viele Frauen und Männer schließen jährlich die Ausbildung an den Filmhochschulen ab?
In dem zitierten Bericht „Frauen und Kultur II 1995-2000“ heißt es: „Lag der Frauenanteil 1998 wie 1995 bei 44%, so stieg er über 47% (1999) auf 53% (2000) an.“ (Gemeint ist der Studienbereich Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft), und im Berliner Aussschuss für Kulturelle Angelegenheiten hieß es am 11. April 2005: „An den Künstlerischen Hochschulen in Berlin insgesamt (UdK, KHB, HfS und HfM) lag der Anteil weiblicher Studierender in den WS 2002/03, 2003/04 und 2004/05 bei 59 bzw. 58 %.“  Zahlen zu Frauen- und Männeranteilen an den staatlichen Filmhochschulen, aufgeschlüsselt nach Disziplin, liegen nicht vor.
Vielleicht sind die Regisseurinnen tatsächlich unterrepräsentiert, wenn nur ein Fünftel der Top 50 Kinokassenerfolge 2012 von Frauen inszeniert wurden. Vielleicht ist ihr Anteil in der Berufsgruppe größer als die 24 %, die sie in ihrem Berufsverband und in der Datenbank von crew united einnehmen (siehe auch:
Kunst oder Kommerz, wo arbeiten die Filmfrauen? Teil 1 Die Gewerke). Noch wissen wir das nicht so genau.

Über Geld spricht man nicht

Punkt 5 der Pariser Charta mit seiner Verpflichtung zu gleicher Bezahlung bricht mit dem ungeschriebenen Gesetz, dass über Gagen nicht gesprochen wird. Mir sind keine umfassenden Erhebungen bekannt zu den in der Filmbranche gezahlten Gehältern. Öffentlich wird zumeist nur über die Spitzenverdiener/innen gesprochen. Hinter vorgehaltener Hand ist mitunter von ungleicher Bezahlung die Rede, nicht nur vom Gefälle zwischen Männer- und Frauengewerken, sondern auch innerhalb eines Bereiches, und auch vor der Kamera. Agenturen berichten von unterschiedlich dotierten Anfragen für Schauspielanfänger/innen, Serienhauptrollen werden je nach Geschlecht unterschiedlich bezahlt, und auch Ausschreibungen für neue Formate haben mitunter ein Gagengefälle, das mit dem  Geschlecht der jeweiligen Rolle zusammenhängt.
Das können alles Einzelfälle sein. Gewissheit schaffen da nur seriöse Studien.
Es kann auf alle Fälle nicht schaden, wenn sich die Berufsverbände der Filmwirtschaft auch einmal oder wieder mit diesem Thema beschäftigen. Letzten Monat haben die Verhandlungen für den „Tarifvertrag für die auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden“ begonnen (der alte läuft zum Jahresende aus), vielleicht werden bei der Gelegenheit vorkommende Gagendiskriminierungen aufgrund des Geschlechts thematisiert.
Diese Chance wurde leider mit dem „Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler“  den die Schauspielgewerkschaft BFFS mit der Produzentenallianz ausgehandelt hat und der am 1.1.2014 in Kraft tritt, vertan. In der Präambel zur Vergütung und zu Gagen (3.1) heißt es:

Den Parteien dieses Tarifvertrages ist bewusst, dass die Schauspieler/innen sehr verschiedene, individuelle Künstlerpersönlichkeiten sind, die unter anderem wegen ihres (…)  Geschlechts (…)  sehr unterschiedlich mit der Übernahme von Rollen betraut werden und die einen sehr unterschiedlichen Marktwert haben. (…) Nach der Überzeugung der Parteien dieses Tarifvertrages soll es daher unverändert bei der in der Film- und Fernsehbranche geübten Praxis verbleiben, wonach die jeweilige Grundvergütung (…)  grundsätzlich individuell verhandelt wird.

Dies beschreibt den Istzustand: es gibt weniger Rollen für Schauspielerinnen, und vermutlich verdienen sie auch weniger. Die Aussage, dass aber das Geschlecht kein Kriterium für unterschiedliches Rollenangebot und unterschiedlichen Marktwert sein darf (Art. 3 GG) findet sich leider nicht.
Erst in drei Jahren wird der Vertrag neu verhandelt. Zeit genug für eine gründliche Studie zur Gagenrealität der Schauspielerinnen und Schauspieler.