SchspIN

Gedanken einer Schauspielerin

BFFS: Wir könn(t)en auch anders

No English version today, I’m sorry. This text is about the German acting union BFFS and my motion for statute amendments to democratise our organisation.

„Wäre es da nicht doch einfacher…“

Als „Schwachsinn“ soll der BFFS-Vorstand auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 9.10. in Köln meinen Satzungsänderungsantrag abgetan haben, schreibt Thomas Bauer in BFFS UND DIE PUBERTÄT (castmag IV-2016). Mein Antrag war nicht zur MV zugelassen, den Mitgliedern also nicht mit der Einladung zugeschickt worden.  (siehe auch die Klarstellung am Ende des Textes vom 3.2.)
Schwachsinn ist laut Duden ein anderes Wort für Unsinn und bezeichnet das Fehlen von Sinn, etwas Unsinniges, Sinnloses, Törichtes.
Das wird dem Antrag nicht gerecht, und ist neben der Geringschätzung meiner Arbeit eine indirekte Beleidigung befreundeter Filmverbände wie BvS (Bundesverband deutscher Stuntleute), BVR (Bundesverband Regie), VDD (Verband der Drehbuchautor*innen) und Equity UK (UK trade union for professional performers and creative practitioners) deren Satzungen ich gründlich durchgearbeitet habe, die Inspiration und Grundlage meines Antrags waren und in etliche §§ eingeflossen sind. Und nicht zuletzt: alles andere als unsinnig war auch die Arbeit der Anwältin, die mich bei ,meiner’ Satzung beraten und alles gegengecheckt hat (nochmals Danke!).

Von anderer Stelle wurde die Aussage des Vorstand wiedergegeben, dass sie mir gegenüber die Ablehnung meines Antrags ja schon schriftlich begründet hätten und dieser deshalb nicht auf der MV behandelt werden müsse.
Da werden zwei Dinge vermischt.
Selbstverständlich können die Vorstandsmitglieder meine Anträge inhaltlich ablehnen, das ist ihr gutes Recht, und dabei ist es egal, ob sie alle Punkte verstanden haben oder nicht. Aber dürfen sie sich deswegen weigern, meinen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen? Ich denke Nein.
Wie sähe ein Verband, ein Verein o.ä. aus, auf dessen MV nur das besprochen und beschlossen werden kann, was dem Vorstand genehm ist?

Gerade dieser Umgang mit meinem Antrag ist Beleg dafür, dass sich etwas ändern muss und wir dringend über eine Überarbeitung unserer Satzung sprechen sollten und darüber, wie unser Verband und die Verbandsarbeit idealerweise organisiert werden könnte. Darüber, wie wir Macht und Entscheidungskompetenzen zwischen Vorstand, Mitgliederversammlung, regionalen Stammtischen u.a. besser und demokratischer verteilen und wie wir Mitglieder unsere Vielfalt, Ideen, Energie und Witz besser in die – auch politische – Arbeit unseres BFFS einbringen können; nicht nur derjenigen, die dem Vorstand genehm bzw. von ihm ausgewählt sind. Wir verzichten sonst einfach auf zu viel/e – ebenso, wenn wir für fast alle unsere Gremien und Posten nur Männer auswählen und die andere Hälfte ausschließen (siehe Beirat, geschäftsführende Justiziare, Geschäftsführung Schauspielkasse,  Geschäftsführung DSP…  und auch Filmverbände und Gender Teil 3: Der BFFS).

Zurück zum Antrag: auf mehrfache Nachfrage und da ihn kaum ein BFFS-Mitglied kennt habe ich mich entschlossen, ihn heute hier zu veröffentlichen: Satzungsänderungs-Antrag vom 28.8.16 an die MV 2016 (13  Seiten). Gegenübergestellt sind links die BFFS-Satzung zum Zeitpunkt der Antragstellung und rechts die beantragten Änderungen und Ergänzungen.

Ich befürworte – wie auch andere BFFS-Kolleg*innen – eine Kommission oder einen Ausschuss, die/der Satzungsvorschläge aufgeschlossen und gründlich behandelt, und idealerweise für Mitgliederdiskussionen auf den Stammtischen vorbereitet. Wobei wir auch darüber nachdenken könnten, wie wir die Arbeitsgruppen öffnen und vor allem die regionalen Stammtischen strukturell aufwerten und mit mehr Befugnissen ausstatten können, z.B. Anträge an den Vorstand und an die MV stellen und ab / bis zu einem Punkt auch eigenständig handeln – vielleicht können wir uns da von den Committees und Branches von Equity UK Anregungen holen. Doch das wäre ein Thema für einen anderen Tag.

P.S.: Dieser Text war ursprünglich länger, ich hatte einige Aspekte des Antrags ausführlicher erläutert und war inhaltlich auf (teilweise meinen Antrag sehr missverstehende) Gegen-Kommentare des Vorstands eingegangen. Aber da diese in einem Schreiben an mich standen möchte ich sie nicht öffentlich kommentieren.

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Edit 3.2.17   Klarstellung
Im Einstiegssatz zu diesem Artikel beziehe ich mich auf folgende Passage des castmag-Artikels:

Dass der Vorstand fristgerechte Anträge nicht oder ohne Begründung im Vorfeld der Versammlung an die Mitglieder weitergeleitet hatte, trug nicht dazu bei, das schwelende Misstrauen zu mindern. Wenn eine sorgfältig erstellte Einreichung, die eine erheblich stärkere Mitgliederbeteiligung an den Entscheidungsprozessen vorsieht, dann gar als „Schwachsinn“ abgetan wird, so wirkt das unnötig arrogant.

Der Autor, Thomas Bauer, hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Bezeichnung Schwachsinn für meinen Satzungsänderungsantrag nicht von einem Vorstandsmitglied sondern von einem der beiden Justiziare des Verbands stammt.